Allgemeine Geschäftsbedingungen für Einträge in den Branchenindex und/oder den Ortsindex
1. Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit SOUND & VISION, Postfach 230242, 44639 Wanne-Eickel. Fremde Bedingungen gelten nur, soweit sie diesen AGB entsprechen. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn dies schriftlich bestätigt wird. Der Kunde versichert, Vollkaufmann zu sein.
2. SOUND & VISION gewährleistet dem Kunden einen Branchen- bzw Ortseintrag in den Suchergebnissen der Suchmaschine internetspider.de bzw. ortsindex.de
a)Suchmaschine internetspider.de: der vom Kunden gebuchte Brancheneintrag erscheint unter den ersten zwanzig Suchergebnissen der Stichwortsuche bei den vom Kunden festgelegten Stichworten und unter den ersten zwanzig Suchergebnissen der Kategoriesuche bei der vom Kunden gewählten Kategorie.
Zusätzlich erhält der Kunde sofort nach Absenden des Auftrages eine von Ihm selbst frei erstellbare und im Preis enthaltene Seite unter der Domain http://www.internetspider.de/branchenindex/
b)Suchmaschine ortsindex.de: der vom Kunden gebuchte Ortseintrag erscheint unter den ersten zwanzig Suchergebnissen des vom Kunden gewählten Ortes.
Zusätzlich erhält der Kunde sofort nach Absenden des Auftrages eine von Ihm selbst frei erstellbare und im Preis enthaltene Seite unter der Domain http://www.internetspider.de/branchenindex/
3.Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Preis für einen Brancheneintrag in der Suchmaschine internetspider.de ist auf der Bestellseite angegeben. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Tag der Auftragserteilung durch den Kunden. Die Laufzeit verlängert sich um weitere 12 Monate, wenn nicht 4 Wochen vor Ablauf schriftlich bei SOUND & VISION gekündigt wird.
Mit der schriftlichen Rechnung erhält der Kunde eine Kopie seines Online-Auftrages. Dem Kunden ist bewußt, daß wir den Zugangsprovider des Auftrages zu seiner Sicherheit speichern um mißbräuchliche Aufträge verfolgen zu können.
Der Kunde kann sowohl Brancheneinträge wie auch Einträge im Ortsindex jederzeit selbst durch das ihm zugeteilte Passwort ändern.
Der Preis ist für die Vertragslaufzeit fällig und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zahlbar.
4.Wir sind berechtigt, Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Auftrag unter falschen Angaben erteilt wurde. Entstandene Kosten sind nicht zu erstatten.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Preiserhöhungen werden frühzeitig angekündigt, so das eine fristgerechte Kündigung möglich ist.
5. Der Kunde stellt SOUND & VISION von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind gegenüber SOUND & VISION ausgeschlossen, soweit nicht Vorsätzlichkeit oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. SOUND & VISION haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. Alle Ansprüche des Kunden sind auf den Auftragswert eines Monats beschränkt.
SOUND & VISION garantiert weder einen Umsatzgewinn für den Kunden noch eine anderweitige damit in Zusammenhang zu bringende Umsatzsteigerung sondern lediglich die unter Punkt 2 aufgeführten Leistungen.
Sollte von einem Dritten wegen der Daten des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen SOUND & VISION erhoben werden, ist SOUND & VISION berechtigt, den Zugriff auf die Daten so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.
6. Die Zahlung des Kunden erfolgt per Überweisung nach Rechnungserhalt. Bei Überschreitung von Zahlungsfristen ist SOUND & VISION auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
7. Als Gerichtsstand gilt für Vollkaufleute Herne/Wanne-Eickel als vereinbart.
8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Servicevereinbarung unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen. Die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.